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Kundige Personen

Merkblatt für kundige Personen betreffend die Bescheinigung von Wildtierkörpern

Bescheinigungen

  • Der vom Jäger angebrachte, auf der 1. Seite ausgefüllte Wildanhänger ist zu entfernen, die Angaben auf dem Wildanhänger sind auf die neue Bescheinigung zu übertragen.
  • Das Ergebnis der Untersuchung ist von der kundigen Person auf der neuen Bescheinigung zu bestätigen, diese Bescheinigung ist auf dem Tierkörper anzubringen.
  • Die Ausgabe der Bescheinigungen (Block mit 50 durchnummerierten Blättern) erfolgt ab sofort kostenlos gegen Unterschriftsleistung persönlich an die jeweilige kundige Person über die
  • Bezirkshauptmannschaften (Amtstierarzt). Nach der Übernahme des Blocks ist das Deckblatt so bald wie möglich auszufüllen.
  • Die Nummern der Bescheinigungen werden für jede kundige Person registriert, so dass anhand dieser Nummer jederzeit nachvollziehbar ist, welche kundige Person die Bescheinigung ausgestellt hat

 

 

 

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