VII.) Äsungsflächen im Rotwild-Kerngebiet
In einigen Gebieten herrscht starker Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen im Sommer und vor allem im Herbst. Die Steirische Landesjägerschaft möchte mit einer Förderung Anreize für die Anlage von neuen Äsungsflächen schaffen.
Förderungsrichtlinien und ein “Leitfaden für Wildwiesen” sollen nicht nur eine gerechte Verteilung der Finanzmittel garantieren, sondern auch ein wertvoller Ratgeber für die Errichtung der Flächen sein.
Die Förderung kann mit einem Vordruck beantragt werden, die Flächen werden stichproben-artig vor Ort kontrolliert.
Welche Reviere im Kerngebiet können eine Förderung beziehen?
Reviere mit einem Anteil an Wald und unproduktiver Fläche über 95 % der Jagdfläche können die Förderung beantragen. Wenn der Anteil unter 95 % liegt, werden nur Flächen gefördert, die in einem mindestens 200 Hektar großen durchgehenden Waldgebiet liegen.
In jedem Revier wird pro 100 Hektar Jagdfläche ein Hektar Neuanlage gefördert, jedoch maximal zwei Hektar pro Revier. Die Förderung beträgt 20 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 500 Euro pro Hektar.
Die Förderung wird nur für Flächen bezahlt, für die weder vor den Arbeiten noch für die Arbeiten Förderung bezogen werden (z.b. Almförderung, Rodungsprämien, Bio- und ÖPUL-Förderungen usw.. Ausnahmen müssen vorher mit dem Landesjagdamt abgesprochen werden.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ist jeder Grundeigentümer selbst verantwortlich.
Welche Anforderungen werden an die Fläche gestellt?
Die neue Fläche muss eine Größe von mindestens 3000 Quadratmetern und eine minimale Breite von 30 Metern aufweisen. Auf der Südseite soll ein Abstand von mindestens fünf bis zehn Metern zu den ersten Bäumen sein.
Die Fläche muss mit einem mehrspurigen Fahrzeug und maschinell erreichbar sein.
Der neue Standort soll nicht an stark befahrenen Forststraßen und muss mindesten 200 Meter von öffentlichen Straßen entfernt liegen. Auf einen entsprechenden Abstand zu markierten Wanderwegen und Schirouten ist zu achten.
Welche Richtlinien müssen bei der Anlage eingehalten werden?
Für die Fläche muss eine Bodenanalyse vorliegen, die maximal zwei Jahre alt ist. Die Düngung darf nur aufgrund der Werte der Bodenanalysen durchgeführt werden.
Die Jägerschaft empfiehlt gewisse Saatgutmischungen, die sich für die steirischen Verhältnisse optimal eignen. Bei Einsatz von anderen Mischungen muss das Saatgut der Höhenlage der Fläche und den Ansprüchen des Wildes gerecht werden. Ackerpflanzen sind verboten (Ausnahme als Deckfrucht)!
Nähere Details können dem „Leitfaden für Wildwiesen“ entnommen oder beim Landesjagdamt nachgefragt werden.
LJM-Stv. KR Josef Köck
| Leitfaden für Wildwiesen |

