IV.) Duftzaun
Die Duftzäune haben sich bisher bewährt. Zur Aufrechterhaltung der Wirkung ist jedoch eine intensive Betreuung (monatliches “Nachimpfen” der Schaumbällchen mit Duftstoff) notwendig. Duftzäune können von der Straßenverwaltung deshalb nicht aufgestellt und betreut werden. Dafür müssen die Jagdberechtigten im Einvernehmen mit der Straßenmeisterei selbst sorgen. Wird eine Grundausstattung (Koffer, Pistole, Reiniger, Schaum, Konzentrat) angekauft, subventioniert dies die Steirische Landesjägerschaft gegen Vorlage der Rechnung mit Euro 102,–. Wird die Pistole vom Bezirksjagdamt ausgeborgt, werden die Kosten für den erstmaligen Ankauf des Schaumes und des Konzentrates von der Landesjägerschaft gegen Vorlage der Rechnung mit 50 % des Rechnungsbetrages bezuschusst.

