V.) Jagdhunde

Die Steirische Landesjägerschaft bezahlt Zuschüsse für eine Leistungsprüfung eines reinrassigen Jagdhundes, die mehr als eine Anlagenprüfung ist (Ausnahme Erdhunde), in der Höhe von Euro 73,- Diese Subvention kann pro Hund nur einmal gewährt werden. Anspruch darauf hat jeder Jäger in der Steiermark, der im Besitze einer gültigen steirischen Jagdkarte ist und dessen Hund erfolgreich auf einer Leistungsprüfung geführt wurde. Der Antrag auf Subventionierung muss spätestens ein halbes Jahr nach der Prüfung am Landesjagdamt, Schwimmschulkai 88, 8010 Graz, eingereicht werden.

Für die Inanspruchnahme einer Subvention sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • schriftlicher Subventionsantrag laut Muster (siehe unter Formulare)
  • Original des Stammbaumes, auf dem dann die Subventionierung vermerkt wird
  • Ablichtung des Prüfungszeugnisses über eine erfolgreich bestandene Leistungsprüfung, die nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen darf
  • die Überprüfung auf eine gültige steirische Jagdkarte wird direkt am Landesjagdamt durchgeführt.