I.) Ökoschutzstreifen auf K10 – und W10 – Flächen

Die von der EU vorgesehenen W 10- und K 10-Flächen sind ökologisch wertvolle Flächen, die für die Aufwertung der Lebensräume in den Niederwildrevieren von sehr großer Bedeutung sind.

Diese Flächen müssen über den Bezirksbeauftragten als Projekt bei der Naturschutzbehörde beantragt werden. Voraussetzunmg ist, dass der Grundbesitzer oder -bewirtschafter im ÖPUL-Programm aufscheint und einen Mehrfachantrag stellt. Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, kann ein Niederwildjäger, der selbst Landwirt ist, als Pächter dieser Grundstücke auftreten und so die Förderung der W 10- und K 10-Flächen beantragen. Die Auflagen, die auf der Projektbestätigung aufscheinen und damit auch erteilt werden, sind genau einzuhalten.

Würde sich ein Streifenn Mais als Wintereinstand und Äsung als vorteilhaft erweisen, ist diese Maisfläche von der beantragten W 10- oder K 10-Fläche in Abzug zu bringen. Der jährliche Pflegeschnitt auf der Grünfläche ist sinnvoll von der Jägerschaft wildschonend, d.h. Mähzeitpunkt nach dem 1. August, durchzuführen. Das Mähgut kann auf Wunsch auf dem Grundstück kompostiert werden, das ist aber auf der Projektbestätigung zu vermerken.

Für auf W 10- oder K 10- Flächen angelegte Öko-Schutzstreifen (Hecke) gibt es die Möglichkeit einer Förderung. Diese Heckenstreifen werden vom Jagdberechtigten angelegt, müssen eine Mindestbreite von 8 Metern haben und können beliebig lang sein. Voraussetzung ist, dass empfohlenes Pflanzmaterial verwendet wird, Feuerbrand-Wirtspflanzen dürfen nicht ausgepflanzt werden.

Die Förderung wird dem Landwirt nur für die Fläche der Ökoschutzstreifen gewährt. Sie beträgt Euro 300,– pro Hektar. Davon werden 25 % vom Jagdberechtigten, d.s. Euro 75,–, aufgebracht.

Um diese Förderung muss bei der Steirischen Landesjägerschaft angesucht werden.

Die Auszahlung an den Landwirt kann erst nach Eingang des anteiligen Betrages des Jagdberechtigten auf dem Konto der Steirischen Landesjägerschaft , Konto Nr. 1-00-242.008 bei der Raiffeisenlandesbank , 8010 Graz, BLZ 38000, erfolgen.

Ich empfehle allen Niederwildhegern, mit den Grundbesitzern Gespräche zu führen, jagdlich wertvolle Flächen als Projekt bei der Naturschutzbehörde zu beantragen, um so in den Genuss der Förderung zu kommen. Viel Erfolg!
LJM-Stv. KR Josef Köck