VI.) Steirische Wildäsungsmischung

Eine EU-konforme Landwirtschaft sieht Stilllegungsflächen vor.

Nach Absprache zwischen der Kammer für Land- und Forstwirtschaft und der Steirischen Landesjägerschaft besteht unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen die Möglichkeit, für Stilllegungsflächen, die jagdlich wertvoll sind, dem Grundbesitzer oder Bewirtschafter das Saatgut Steirische Wildäsungsmischung (Bedarf pro Hektar 32 kg) für dreijährige Stilllegung zur Verfügung zu stellen.

Als Gegenleistung gibt der Bewirtschafter die Zusicherung, bei eigener Bewirtschaftung den Mulchschnitt während einer Stilllegungsperiode nicht vor dem 1. August durchzuführen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Bewirtschaftung, die die AMA vorschreibt, auch von der örtlichen Jägerschaft durchgeführt wird. Dafür ist aber das gegenseitige Einverständnis von Bewirtschafter und Jagdberechtigtem herzustellen.

Um eine Förderung des Saatgutes kann nicht nur beim Steirischen Jagdschutzverein angesucht werden, auch bei der Steirischen Landesjägerschaft kann mit einem dafür vorgesehenen Formular und unter Vorlage der Rechnungen angesucht werden.

Voraussetzungen für eine Förderung des Saatgutes durch die Steirische Landesjägerschaft sind:

  • Der Jagdberechtigte schließt mit dem Bewirtschafter eine Vereinbarung ab. Die Formulare dafür liegen bei den Bezirksjagdämtern und den Bezirkskammern auf.
  • Die Förderfläche hat eine wildfreundliche Lage (Bahn, Straße beachten!).
  • Die geförderte Fläche darf pro Feldstück einen Hektar nicht übersteigen.
  • Sollte schon im ersten Jahr ein Mulchschnitt bzw. Häckselschnitt nach dem 1. August erfolgen, darf maximal ein Drittel der Fläche auf einmal gemulcht bzw. gehäckselt werden, so dass auf der Restfläche die Deckung erhalten bleibt.

Die Aussaat muss bis zum 15.5. erfolgen.

Die Förderung der Landesjägerschaft beträgt 30 % der Saatgutkosten. Die restlichen Kosten müssen vom Jagdberechtigten übernommen werden (Ansuchen beim Steirischen Jagdschutzverein möglich).

Die Saatgutzusammensetzung wurde in Anlehnung an die bewährte Moser-Mischung von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft zusammengestellt und ist in dieser Form AMA-tauglich. Die Einsaat bietet auf Grund ihrer Zusammensetzung ab dem Spätsommer eine hervorragende Deckung und eine Ganzjahresäsung für Reh- und Niederwild. Als besonders wertvoll erweist sich die Steirische Wildäsungsmischung im Frühjahr, da sie dem Fasan und dem Rebhuhn zur Eiablage und zum Brüten gute Deckung bietet.

Die Saatgutmischungen sind beim Samenfachhandel, den landwirtschaftlichen Genossenschaften/Lagerhäusern und bei Köck Sport, Jagd und Fischerei in Pischelsdorf erhältlich.

Ich ersuche alle Jagdberechtigten der Niederwildreviere, die Möglichkeit wahrzunehmen, sofort Gespräche mit den Grundbesitzern bzw. Bewirtschaftern zu führen, um unser Angebot anzubieten und wertvolle Flächen für Reh- und Niederwild zu erhalten.

LJM-Stv. KR Josef Köck

PDFSaatgut Steirische Wildäsungsmischung
Rezeptur