Hier finden Sie die Jagdzeiten der jagdbaren Wildtiere in der Steiermark.
Für Auerhahnen und Birkhahnen bestehen Sonderregelungen!
Es ist verboten in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu bejagen!
Der Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeiten festgesetzt sind, ist verboten.
Elterntiere jeglichen Wildes sind während der Zeit der Jungenaufzucht zu schonen!
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!