Interview mit LJM-Stv. HR DDr. Burkhard Thierrichter
Wer seiner Fortbildungsverpflichtung nicht zeitgerecht nachkommt, der verliert seine Berechtigung als Aufsichtsjäger. Daher macht es Sinn, die zahlreichen Angebote seitens der Landesjägerschaft nicht nur wahrzunehmen, sondern vor allem auch rechtzeitig wahrzunehmen. Dies wird in der Regel auch so gehalten, einzelne Ausnahmen wird es trotz der hervorragenden Serviceleistungen seitens der Bezirksjagdämter bzw. des Landesjagdamtes aber leider auch in Zukunft geben.
Diese Fortbildung ist deshalb kostenpflichtig, weil der Gesetzgeber dies so vorgesehen hat, um damit sicherzustellen, dass die damit verbundenen Aufwendungen (z.B. Schulungsunterlage, organisa-torische Notwendigkeiten u.ä.) abgegolten werden. Qualitätsvolle Fortbildung mit Unterlage darf etwas kosten.
Der Disziplinarrat ist aus meiner Sicht von größter Bedeutung, weil er jenes jägerschaftsinterne Organ ist, das für die Reputation der Jägerschaft insgesamt einen entscheidenden Beitrag leistet. Nur wenn die Jägerschaft selbst dafür Sorge trägt, dass in ihren Reihen korrekt vorgegangen wird, kann das Außenbild der Jagd positiv wahrgenommen werden.
Es wird immer wieder notwendig sein, Veränderungen im Steiermärkischen Jagdgesetz vorzunehmen, weil einfach immer wieder Anpassungen an geänderte Rechtslagen in anderen Materiengesetzen notwendig sind. Als Beispiel sei die Diskussion um die Schallmodulatoren angeführt.
Die rechtliche Fortbildung der Funktionäre der Steirischen Jägerschaft wird immer wichtiger und wird daher in Zukunft auch verstärkt durchgeführt werden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Fortbildung in allen Bereichen der Jagd, nicht nur im Rechtsbereich, eine zwingende Vorgabe für die Zukunft sein wird. Nur wer seine Fort- und Weiterbildung ernst nimmt, wird in Zukunft die Anliegen der Jagd kompetent vertreten können.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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