Förderungen, die von der Steirischen Landesjägerschaft gewährt werden:
Förderzweck
Ökologisch wertvolle Flächen, die für die Aufwertung von Niederwild-Lebensräumen von sehr großer Bedeutung sind, wurden von der EU als W 10- und K 10-Flächen definiert. Die Ursprünglichkeit unserer Naturlandschaften soll bewahrt und deren nachhaltige Entwicklung gesichert werden.
Voraussetzungen
Primär muss der Grundbesitzer oder -bewirtschafter im ÖPUL-Programm aufscheinen und einen Mehrfachantrag stellen. Ein Neueinstieg ist nicht mehr möglich. Es können auf W 10- oder K 10-Flächen angelegte Öko-Schutzstreifen (Hecken) gefördert werden.
Diese Heckenstreifen werden vom Jagdberechtigten angelegt, müssen eine Mindestbreite von 8 Metern haben und können beliebig lang sein. Es muss empfohlenes Pflanzmaterial verwendet werden, Feuerbrand-Wirtspflanzen dürfen nicht ausgepflanzt werden.
Antrag und Höhe der Förderung
Förderzweck
Für unser anspruchsvolles jagdliches Handwerk ist der gut ausgebildete Jagdhund unverzichtbarer Begleiter. Die umfassende Ausbildung eines fermen Jagdhundes ist ein großer und verantwortungsvoller Aufwand. Die Prüfungssubvention stellt eine Anerkennung dieser Leistung von Hundeführer und Jagdhund durch die Steirische Landesjägerschaft dar.
Voraussetzungen
Antrag und Höhe der Förderung
Antrag auf Solidaritätszuschuss
Förderzweck
Dem Eigentümer (Halter) eines Jagdgebrauchshundes kann bei Verletzung oder Verlust seines Hundes im Rahmen eines jagdlichen Einsatzes von der Steirischen Landesjägerschaft unter folgenden Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe aus dem Fonds für einen Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde im jagdlichen Einsatz gewährt werden.
Voraussetzungen
Antrag und Höhe der Förderung
Antrag für Asungsflächen im Rotwild-Kerngebiet
Förderzweck
In vielen Gebieten der Steiermark herrscht zunehmender Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen für das Rotwild. Mit dieser Förderung unterstützt die Steirische Landesjägerschaft die Anlage von neuen Äsungsflächen, um unserer größten heimischen Säugetierart die störungsfreie Äsungsaufnahme zu ermöglichen und damit Schäden hintanzuhalten.
Voraussetzungen
Antrag und Höhe der Förderung
Um diese Förderung kann mit den entsprechenden Nachweisen bei der Steirischen Landesjägerschaft angesucht werden.
Antrag auf Subvention eines elektronischen Meldesystems für Fangeinrichtungen
Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at.
Die Jägerschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Erhaltung von Lebensräumen in Niederwildrevieren. Aufgrund seines Wissens bewertet der Jäger Kulturen und Landschaften aus Sicht unserer Wildtiere. Er unterstützt die Verlierer unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und verhindert, dass sich Beutegreifer zu rasch vermehren. Tierschutz und respektvoller Umgang mit jeder Art haben bei allen Maßnahmen oberste Priorität.
Voraussetzungen:
Antrag und Höhe der Förderung
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!