Förderungen, die von der Steirischen Landesjägerschaft gewährt werden:
Ökologisch wertvolle Flächen, die für die Aufwertung von Niederwild-Lebensräumen von sehr großer Bedeutung sind, wurden von der EU als W 10- und K 10-Flächen definiert. Die Ursprünglichkeit unserer Naturlandschaften soll bewahrt und deren nachhaltige Entwicklung gesichert werden.
Primär muss der Grundbesitzer oder -bewirtschafter im ÖPUL-Programm aufscheinen und einen Mehrfachantrag stellen. Ein Neueinstieg ist nicht mehr möglich. Es können auf W 10- oder K 10-Flächen angelegte Öko-Schutzstreifen (Hecken) gefördert werden. Diese Heckenstreifen werden vom Jagdberechtigten angelegt, müssen eine Mindestbreite von 8 Metern haben und können beliebig lang sein. Es muss empfohlenes Pflanzmaterial verwendet werden, Feuerbrand-Wirtspflanzen dürfen nicht ausgepflanzt werden.
Diese Förderung kann bei der Steirischen Landesjägerschaft beantragt werden.
Die Förderung für den Landwirt für die Fläche der Ökoschutzstreifen beträgt Euro 300,– /Hektar. 25 Prozent, also Euro 75,– /Hektar werden vom Jagdberechtigten, aufgebracht.
Die Auszahlung an den Landwirt kann erst nach Eingang des anteiligen Betrages des Jagdberechtigten bei der Steirischen Landesjägerschaft erfolgen.
Konto Nr. 1-00-242.008 bei der Raiffeisenlandesbank , 8010 Graz, BLZ 38000
Für unser anspruchsvolles jagdliches Handwerk ist der gut ausgebildete Jagdhund unverzichtbarer Begleiter. Die umfassende Ausbildung eines fermen Jagdhundes ist ein großer und verantwortungsvoller Aufwand. Die Prüfungssubvention stellt eine Anerkennung dieser Leistung von Hundeführer und Jagdhund durch die Steirische Landesjägerschaft dar.
In vielen Gebieten der Steiermark herrscht zunehmender Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen für das Rotwild. Mit dieser Förderung unterstützt die Steirische Landesjägerschaft die Anlage von neuen Äsungsflächen, um unserer größten heimischen Säugetierart die störungsfreie Äsungsaufnahme zu ermöglichen und damit Schäden hintanzuhalten.
Um diese Förderung kann mit den entsprechenden Nachweisen bei der Steirischen Landesjägerschaft angesucht werden.
Die Jägerschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Erhaltung von Lebensräumen in Niederwildrevieren. Aufgrund seines Wissens bewertet der Jäger Kulturen und Landschaften aus Sicht unserer Wildtiere. Er unterstützt die Verlierer unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und verhindert, dass sich Beutegreifer zu rasch vermehren. Tierschutz und respektvoller Umgang mit jeder Art haben bei allen Maßnahmen oberste Priorität.
Antrag auf Subvention eines elektronischen Meldesystems für Fangeinrichtungen
Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur – gerne beantworten wir Ihre Fragen!
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