Für die nächsten 3 Jahre ist wieder eine Bejagung von Nebel- und Rabenkrähen zur Verhinderung von ernsthaften Schäden im Bereich der Landwirtschaft möglich.
Die Verordnung tritt mit 11. Juli 2019 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2022.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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