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Förderungen

Förderungen, die von der Steirischen Landesjägerschaft gewährt werden:

Prüfungssubvention Jagdhunde

Antrag auf Hundeprüfungssubvention

Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at

Förderzweck

Für unser anspruchsvolles jagdliches Handwerk ist der gut ausgebildete Jagdhund unverzichtbarer Begleiter. Die umfassende Ausbildung eines fermen Jagdhundes ist ein großer und verantwortungsvoller Aufwand. Die Prüfungssubvention stellt eine Anerkennung dieser Leistung von Hundeführer und Jagdhund durch die Steirische Landesjägerschaft dar.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Gültige Steirische Landesjagdkarte
  • Erfolgreich bestandene Leistungsprüfung, die über eine Anlagenprüfung hinausgeht (Ausnahme Erdhunde)

 

Vereinfachte Beantragung der Prüfungssubvention für Jagdhunde

Mit dem Jagdjahr 2024/25 wurde die Serviceleistung bei der Beantragung einer Prüfungssubvention der Steirischen Landesjägerschaft für Jagdhunde vereinfacht:

Antrag und Höhe der Förderung

  • Schriftlicher Antrag laut Muster (Antrag auf Hundeprüfungssubvention) spätestens ein halbes Jahr nach der Ablegung einer Leistungsprüfung
  • Die Vorlage des Abstammungsnachweises ist nicht mehr im Original erforderlich. Es genügt die Übermittlung des gesamten Abstammungsnachweises (alle Seiten) in eingescannter Form
  • Pro Jagdhund wird einmalig eine Subvention von € 150,- ausbezahlt
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

 

Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde

Antrag auf Solidaritätszuschuss

Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at

Förderzweck

Dem Eigentümer (Halter) eines Jagdgebrauchshundes kann bei Verletzung oder Verlust seines Hundes im Rahmen eines jagdlichen Einsatzes von der Steirischen Landesjägerschaft unter folgenden Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe aus dem Fonds für einen Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde im jagdlichen Einsatz gewährt werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Mitglieder der Steirischen Landesjägerschaft (alle Inhaber einer gültigen Jagdkarte),
  • die Eigentümer (Halter) eines jagdlich geführten Jagdgebrauchshundes, die Mitglied in einer Jagdgebrauchshundestation sind
  • Antragsstellung innerhalb von 4 Wochen nach dem Vorfall
  • Bei Verletzung oder Verlust ist die Bestätigung in Form einer Unterschrift des Jagdleiters, in dessen Jagdgebiet der Jagdgebrauchshund verletzt wurde, erforderlich
  • Ausgenommen von der Gewährung eines Solidaritätszuschusses für jagdlich geführte Hunde sind Einsätze in Jagdgehegen, bei denen Standgebühren eingehoben werden

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Bei Verletzung: Mitglied in der Jagdgebrauchshundestation und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr
    • 50% der Tierarztkosten bis maximal € 500,-
    • mit Rechnung
    • derselbe Beitrag wird von der GRAWE subventioniert
  • Bei Verlust: Mitglied in der Jagdgebrauchshundestation und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr
    • Jagdhundeführer haben die Wahl: Entweder werden – wie bei verletzten Hunden – aufgetretene tierärztliche Behandlungskosten bis zu einer Höhe von € 1.000,- übernommen oder es erfolgt eine Förderung für den Ankauf eines neuen Jagdhundes in Höhe von insgesamt € 1.600,-, wobei € 800,- von der Steirischen Landesjägerschaft übernommen werden und € 800,- von der GRAWE.
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

Äsungsflächen im Rotwild-Kerngebiet

Antrag für Äsungsflächen im Rotwild-Kerngebiet

Übermittlung des Antrages per Post oder an markus.marschnig@jagd-stmk.at

Förderzweck

In vielen Gebieten der Steiermark herrscht zunehmender Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen für das Rotwild. Mit dieser Förderung unterstützt die Steirische Landesjägerschaft die Anlage von neuen Äsungsflächen, um unserer größten heimischen Säugetierart die störungsfreie Äsungsaufnahme zu ermöglichen und damit Schäden hintanzuhalten.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Revierlage im Rotwild-Kerngebiet mit einem Anteil an Wald und unproduktiven Flächen von über 95% der Jagdfläche
  • Liegt der Anteil unter 95%, werden nur jene Flächen gefördert, die in einem mindestens 200 Hektar großen durchgehenden Waldgebiet liegen
  • Eine Doppelförderung (Almförderung, Rodungsprämie, Bio- und ÖPUL-Förderungen, etc) ist nicht möglich
  • Die neue Fläche muss mit einem mehrspurigen Fahrzeug und maschinell erreichbar sein
  • Der neue Standort soll nicht an häufig befahrenen Forststraßen liegen und muss mindestens 200 Meter entfernt von öffentlichen Straßen liegen
  • Auf einen entsprechenden Abstand zu markierten Wanderwegen und Schirouten ist zu achten
  • Eine maximal 2 Jahre alte Bodenanalyse der Fläche muss vorliegen – die Düngung darf nur aufgrund der Werte der Bodenanalyse durchgeführt werden
  • Die neue Fläche muss eine Mindestgröße von 3000 Quadratmetern und eine minimale Breite von 30 Metern aufweisen. Auf der Südseite soll die Fläche einen Mindestabstand von 5-10 Metern zu den ersten Bäumen aufweisen

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Pro 100 Hektar Jagdfläche wird 1 Hektar Neuanlage gefördert, maximal 2 Hektar pro Revier
  • Die Förderung beträgt 20% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Hektar

 

Subvention elektronischer Melder für Fangeinrichtungen

Antrag auf Subvention eines elektronischen Meldesystems für Fangeinrichtungen

Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at

Die Jägerschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Erhaltung von Lebensräumen in Niederwildrevieren. Aufgrund seines Wissens bewertet der Jäger Kulturen und Landschaften aus Sicht unserer Wildtiere. Er unterstützt die Verlierer unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und verhindert, dass sich Beutegreifer zu rasch vermehren. Tierschutz und respektvoller Umgang mit jeder Art haben bei allen Maßnahmen oberste Priorität.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Bei erstmaliger Inanspruchnahme besteht die Möglichkeit der Förderung von 2 Meldesystemen, für jedes weitere Jahr jeweils 1 System.
  • Förderbar sind nur gewerblich hergestellte elektronische Fallenmeldersysteme, die folgende Kriterien erfüllen:
    • SIM- oder Roamingkartensystem, Meldungen über Serverbetrieb, SMS-, E-Mail- oder Pushbenachrichtigungssystem, mindestens einmalige Statusmeldung pro Tag,
    • Batterie- bzw. Akkuladezustandsübermittlung
    • Empfangsstärkenübermittlung
  • Gefördert werden nur Meldesysteme, die im aktuellen Jagdjahr angekauft wurden.

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet sein
  • Pro Jagdrevier werden bei erstmaliger Inanspruchnahme maximal zwei Fallenmeldersysteme mit jeweils € 50,- pro System gefördert
  • In jedem weiteren Jagdjahr wird nur mehr ein System mit € 50,- gefördert
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

 

 

 

Niederwild-Lebensraum-Förderung

 

Die heutigen Niederwildlebensräume in den ausgeräumten Agrarlandschaft sind zum Teil nur mehr in kleinstrukturierter und nischenhafter Form vorhanden. Seitens der Revierverantwortlichen wird schon seit vielen Jahren mittels intensiver und ganzjähriger Niederwildhegearbeit versucht, diesem für unser Wild katastrophalen Umstand entgegen zu wirken. Unterstützt werden die Reviere dabei mit gezielten Fördermaßnahmen der Steirischen Landesjägerschaft. Die Förderungen beziehen sich auf temporäre Lebensraumverbesserungsmaßnahmen in der bewuchsarmen Zeit (Überwinterung – Überjähriges Saatgut) und auch auf längerfristige Begrünungsmaßnahmen (mehrjähriges Saatgut). Besonders vielfältige Mischungen wie BlühmixPluss, BienentrachtPluss und die Meran‘sche Wildäsungsmischung eignen sich zur Bodenverbesserung. Diese vielfältigen Mischungen sind auch als Ablenkungsflächen anzusehen. Überjährige Arten (klassische Biodiversitätsmischungen) bieten dem Feldhasen Lebensraum für die Jungenaufzucht, dem Fasan und Rebhuhn gute Deckung zur Eiablage und zum Brüten und Einstand über den Winter.

 

 

Förderung des Ankaufs von Saatgut für schneedruckunempfindliche Wildäcker für Niederwild

Antrag Saatgutankauf

Übermittlung des Antrages per Post oder an l.schoenthaler@jagd-stmk.at

Voraussetzungen für eine Förderung

Keine mechanische oder chemische Bearbeitung der Fläche innerhalb des Zeitraumes von 15.9. bis zum 15.3.

Die Ausssaat spätestens bis zum 15.9. erfolgen und darf frühestens zum 15.3. umgebrochen sein. Dies soll eine intakte Gründecke über den Winter schaffen.

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes
  • Maximal sind € 250,- pro Niederwildrevier möglich
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können
  • Die Beurteilung der Förderung erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

Saatgutvorschlag: Überjährig = eine Überwinterung

Klassische Biodiversitätsmischungen z.B.: Meran‘sche Wildäsungsmischung 30Kg/ha, BienentrachtPluss 30kg/ha (17 verschiedene Arten), BlühMixPluss 20kg/ha.

Mit überjährigen Arten können Äsung und Einstand über den Winter gewährleistet werden. Die Lebensraumattraktivität ist im Frühjahr auch noch gegeben. Damit ist eine Ablenkung beim Frühjahrsanbau (Mais, Kürbis, Soja) möglich.

Förderung des Ankaufs von Saatgut für Blühstreifen/Blühwiesen

Antrag Saatgutankauf 

Übermittlung des Antrages per Post oder an l.schoenthaler@jagd-stmk.at

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Bedingungen: erste Mahd frühestens am 15.7. mit nachfolgender Entfernung des Schnittgutes
  • Umbruch der ausgeschiedenen Flächen frühestens drei Jahre nach Begrünung

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes
  • Maximal sind € 250,- pro Niederwildrevier möglich
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

Saatgutvorschlag: Mehrjährig > 2 Jahre
Klassische Biodiversitätsmischungen wie z.B.: Meran`sche Wildäsungsmischung 30kg/ha, BienentrachtPluss 30kg/ha (17 verschiedene Arten), BlütenPluss 20kg/ha (zur Mahd geeignet), Blühende Landschaft 10kg/ha.

Für die Anlage größerer Flächen (>1ha) ist die Einteilung in unterschiedlichen Teilflächen sinnvoll. Für die Pflege auf fördertechnische Termine wie auch auf wildökologische Gegebenheiten (Setzzeiten, Brunftzeiten, Schusszeiten, und den landwirtschaftlichen Anbau- und Erntezeitpunkte) achten.

Förderung von Sämereien für Stilllegungsflächen

Antrag Saatgutankauf

Übermittlung des Antrages per Post oder an l.schoenthaler@jagd-stmk.at

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Für Stilllegungsflächen, die jagdlich wertvoll sind, wird dem Grundbesitzer oder Bewirtschafter mehrjähriges Saatgut für eine dreijährige Stilllegung zur Verfügung gestellt
  • Als Gegenleistung gibt der Bewirtschafter die Zusicherung, bei eigener Bewirtschaftung, den Mulchschnitt während der Stilllegungsperiode nicht vor dem 1.8. durchzuführen
  • Sollte schon im ersten Jahr ein Mulchschnitt bzw. Häckselschnitt nach dem 1.8. erfolgen, darf maximal ein Drittel der Fläche auf einmal gemulcht bzw. gehäckselt werden, so dass auf der Restfläche die Deckung erhalten bleibt
  • Die Aussaat muss bis zum 15.5. erfolgen

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes
  • Maximal sind € 250,- pro Niederwildrevier möglich
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es bestht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

Saatgutvorschlag: mehrjährig > 2 Jahre

Klassische Biodiversitätsmischungen z.B.: Meran’sche Wildäsungsmischung 30kg/ha, BienentrachtPluss 30kg/ha (17 verschiedene Arten), BlütenPluss 20kg/ha, Blühende Landschaft 10kg/ha.

Die Einsaat bietet auf Grund ihrer Zusammensetzung ab dem Spätsommer eine hervorragende Deckung und eine Ganzjahresäsung für Reh- und Niederwild.

Förderung für die Errichtung von Wildhecken

Ansuchen um anteilige Kostenübernahme von Pflanzmaterial

Übermittlung des Antrags per Post oder an l.schoenthaler@jagd-stmk.at

Heckenlandschaften als Basis für die Biodiversität sind hochwertige und ganzjährige Lebensräume für Flora und Fauna und sind lebensraumvernetzend (Biotopverbund). Sie unterliegen nur geringfügig der saisonalen Veränderung, sind von großer existenzieller Bedeutung für das Niederwild und bieten geeignete Brutplätze, Überwinterungsquartiere und Schutz vor Fressfeinden.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Langjährige Grundverfügbarkeit (mind. für die Dauer der aktuellen Jagdpachtperiode)
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar und auffindbar sein und auf Nachfrage besichtigt werden können
  • Berücksichtigung der Nachbarrechte
  • Einhaltung der allgemeinen Vorgaben:
    • Herbst ist Pflanzzeit
    • Schutz der Jungpflanzen mittels Verbissschutzmittel
    • Einsaat einer Untersaat (z.B.: Rotklee)
    • Heckengesamtbreite 8m – 14m in mehrreihiger Ausführung
    • Krautsaumbreite beidseitig 2m – 3m
    • Krautsaum mind. 1mal jährlich mähen und abräumen
    • Hecke etwa alle 5 Jahre abschnittsweise auf Stock (30 bis 50cm) setzen – Niederwild braucht Niederwald
    • Artenreiche Mischung heimischer wiederausschlagfähiger Gehölze, vorrangig Sträucher
    • Heckenmindestlänge 25m
      • 2. Reihe versetzt zur 1. Reihe
      • 1m Abstand zwischen den Reihen
      • 1 – 1,2m Abstand in der Reihe

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% der Pflanzenmaterialkosten
  • Maximal sind € 500,- pro Niederwildrevier möglich
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

 

Vorschläge für heimische Strauchgehölze

Roter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Weißdorn, Kreuzdorn, Pfaffen-Käppchen, Faulbaum, Gewöhnliche Heckenkirsche, Wildrosen, Schwarzer Holunder, Schneeball, Schlehdorn, (mittig setzen) Liguster, Brombeere, Himbeere, Traubenkirsche, Korbweide, Fasanenspiere.

Vorschläge für heimische Baumgehölze

Salweide, Vogelbeere, Vogelkirsche, Wild-Apfel, Wild-Birne, vereinzelt Fichte

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