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Die steirische Jagdkarte

Wer in der Steiermark die Jagd ausüben möchte, der muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Eine Jagdkarte erhaltet man erst nach erfolgreicher Absolvierung der Jagdprüfung.

Erstausstellung

Die Erstausstellung einer Jagdkarte wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft durchgeführt. Die jährliche Verlängerung der steirischen Landesjagdkarte erfolgt durch die Zusendung eines Zahlscheines in den letzten Februartagen des alten Jagdjahres. Die rechtzeitige Einzahlung ist auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz unbedingt notwendig!

 

Adressänderungen

Ist die Zustelladresse nicht korrekt, kann die Jagdkartenvorschreibung nicht rechtzeitig per Post zugestellt werden. Seit Einführung der digitalen Jagdkarte wird die Adresse aus dem ZMR übernommen.

 

 

Folgen einer verspäteten Einzahlung

Besonders für Jagdpächter und beeidete Jagdschutzorgane ist es unumgänglich, ab dem ersten Tag des neuen Jagdjahres eine gültige Jagdkarte zu besitzen. Die Behörde ist bei fehlender Gültigkeit der Jagdkarte verpflichtet, das Pachtverhältnis aufzulösen oder die Beeidigung zu widerrufen. Aber auch die Ausnahmebestimmungen für Jagdkarteninhaber im Rahmen des Waffengesetzes 1996 sind nur mit einer gültigen Jagdkarte gegeben. Versicherungsschutz besteht ebenfalls nur mit einer gültigen Jagdkarte.

 

Kostenanteile der Landesjagdkarte für das Jagdjahr 2024/25

  • Aktuell Euro 150,39
    Mitgliedsbeitrag zur Steirischen Landesjägerschaft: € 105,45
    Versicherungsprämie: € 17,44
    Jagdkartenabgabe Land Stmk.: € 27,50

 

 

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