„Mit der 55. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens von Nebel- und Rabenkrähen wurde steiermarkweit ein Kontingent freigegeben. Dieses Kontingent wurde nun erfüllt, das bedeutet, dass keine Nebel- oder Rabenkrähen mehr zum Abschuss frei sind. Für das kommende Jagdjahr beginnt die Jagdzeit für sogenannte „Junggesellentrupps“ bereits ab 1. April, die Jagdzeit für alle übrigen Nebel- und Rabenkrähen beginnt wieder mit 1. Juli und endet am 31.Dezember.“
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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