Allgemeines zur Zählrichtlinie
In der Steiermark sollen die Wildbestandserhebungen in der Praxis möglichst nach einheitlichen Methoden durchgeführt werden. Dies gilt besonders auch für die Erhebung des Gamswildbestandes. Die vorliegende Zählrichtlinie zur Gamszählung dient als Anleitung zur praktischen und korrekten Organisation und Durchführung einer Gamswildzählung.
Der vorhandene Wildbestand ist die Grundlage für die Abschussplanung. Bei ungenauen oder gar keinen Daten erfolgt die Abschussplanung meist zu Lasten des Wildbestandes, vor allem der Alters- und Sozialstruktur, oder aber auch des Waldbestandes. Nur mit einer dem vorhandenen Wildbestand angepassten Abschussplanung kann ein gesunder und stabiler Bestand von Seiten der Jägerschaft gewährleistet werden. Aus diesem Grunde sind bei den Hauptwildarten der Steiermark, und so auch beim Gamswild, entsprechende Wildbestandserhebungen durchzuführen.
Die Alpengams ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie der EU angeführt. Arten, welche hier angeführt sind, dürfen nur unter der Voraussetzung genutzt bzw. entnommen werden, dass der günstige Erhaltungszustand dieser Art aufrecht erhalten bleibt. Sollte dies nicht gewährleistet sein, kann die EU Maßnahmen vorgeben, wie etwa die Festsetzung einer Entnahmequote, die Einführung eines entsprechenden Genehmigungssystems sowie zeitlich oder örtlich begrenzte Entnahmeverbote. Für jegliche Arten im Anhang V ist zudem ein Monitoringsystem einzurichten, um den Erhaltungszustand laufend zu kontrollieren und die Entnahme dementsprechend weiterführen und anpassen zu können.
Es ist daher Aufgabe der Jägerschaft für eine entsprechende Kontrolle u.a. der Gamswildbestände zum Nachweis einer nachhaltigen Jagdausübung vorzusorgen. Aus diesem Grund ist es das Ziel, über einheitliche Zählrichtlinien vergleichbare, solide Bestandsdaten zu erhalten, auf welchen die großräumige Abschussplanung durchgeführt werden kann.
Richtlinie zur GamszählungDie Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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