x

Jagdliche Arbeit im urbanen Lebensraum

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Corona-Virus: Ausübung der Jagd möglich. Es gelten Einschränkungen!

Die aktuellen Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Corona-Virus haben die Frage aufgeworfen, inwieweit die Jagdausübung betroffen bzw. unter diesen Umständen noch möglich ist. Dazu liegen „JAGD ÖSTERREICH“ folgende Informationen vor:

Die derzeit gültigen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes vom 15.3.2020 beinhaltet in § 1 das Verbot des Betretens öffentlicher Orte. § 2 führt eine Reihe von Ausnahmen vom Verbot an, u.a. für Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

 

Daraus folgt:

  1. die Jagdausübung ist möglich
  2. Gesellschaftsjagden sind nicht möglich
  3. aus hygienischen Gründen in Hinblick auf COVID-19 ist auch bei der Ausübung der Jagd und dem Aufarbeiten des Wildbrets auf den Mindestabstand zwischen Personen (siehe oben) zu achten.

 


Unter Einhaltung der verordneten Maßnahmen (Mindestabstand, Personen aus dem selben Haushalt, Desinfektion, Hände waschen) ist erlaubt:

  • Einzelansitz
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht
  • Bau von Reviereinrichtungen bzw. Revierarbeiten
  • Beschickung von Salzlecken u. Kirrungen
  • Anbau von Blühflächen, Wildäckern, etc.
  • Direktvermarktung von Wildbret

 

Das ist NICHT erlaubt:

  • Gemeinsamer Ansitz in einer Kanzel und die gemeinsame Anfahrt zum Ansitz (z.B. Jagdgast) – ausgenommen Personen aus dem eigenen Haushalt
  • Abhaltung von Gesellschaftsjagden
    Versammlungen, Stammtische
  • Auf das Händeschütteln und das Zusammenkommen nach erfolgtem Weidmannsheil sollte bis auf weiteres verzichtet werden.
    Alle Aktivitäten sind in Eigenverantwortung vor dem Hintergrund der Maßnahmen der Bundesregierung (Mindestabstand, Personen aus dem eigenen Haushalt, Händewaschen, Desinfektion) selbst zu hinterfragen und zu beurteilen!
  • Chance für die Direktvermarktung!
    Wir haben die Nachricht erhalten, dass Wildbrethändler ihren Betrieb und somit die Abholung eingestellt haben. Durch die Schließung der Grenzen zu unseren östlichen Nachbarländern mangelt es an Arbeitskräften, der Export in wichtige Absatzmärkte ist durch die Grenzsperren erschwert und die Nachfrage in der Gastronomie ist vollständig zum Erliegen gekommen. Wildbret ist immer, aber gerade in Zeiten wie diesen, ein gesundes Lebensmittel aus der Region! Jägerinnen und Jäger die die Möglichkeit haben, sollten die Direktvermarktung aufrecht erhalten. Ein wichtige Funktion kommt aktuell Jägerinnen und Jäger in der Information der regionalen Bevölkerung über die Möglichkeit mit qualitativ hochwertigem Fleischversorgt zu werden, zu. Bei direktem Kundenkontakt ist auf die Hygiene und den Mindestabstand von einem Meter zu achten.

Aktuelles

Sie haben Fragen?

Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Anfrage senden