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Digitale Jagdkarte

 

Gemäß § 84 Abs. 23 Z 2 Steiermärkisches Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 133/2024, wird kundgemacht:

Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb der digitalen Jagdkarte sind mit 16.12.2024 gegeben, weshalb der Echtbetrieb mit diesem Zeitpunkt beginnt.

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Mit dem heutigen Tag geht die modernste Jagdkarte Österreichs in den Echtbetrieb und steht den Steirischen Jägerinnen und Jägern über ID Austria zur Verfügung.

 

Wir danken allen, die zur Umsetzung dieses Projektes beigetragen haben, damit geht der Wunsch nach einer zeitgemäßen Jagdkarte noch vor Weihnachten in Erfüllung!

 

Hier finden Sie das RIS Dokument (140. Kundmachung der Stmk LR) und die Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) als Download.



140. Kundmachung der Stmk LR

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