x

Jägerschaftswahlen 2023

 

 

Jägerschaftswahlen 2023

Kundmachung
über die Ausschreibung der Wahlen
in den Vorstand 2023

 

Aufgrund des § 44 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl.Nr. 23/1986 in der Fassung LGBL.Nr. 74/2022 in Verbindung mit § 42 der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft in der Fassung gemäß Beschluss des Landesjägertages vom 18. Juni 2022, genehmigt von der Steiermärkischen Landesregierung am 11. November 2022 und durch Verlautbarung unter www.jagd-stmk.at in Kraft getreten, verlautbart der Landesjägermeister von Steiermark:

(1) Die Wahlen in den Vorstand werden mit dem Wahltag
9. Mai 2023
ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag gilt der 30. November 2022.

(3) Wahlberechtigt sind die am 13. Februar 2023 gewählten Mitglieder der Bezirksjagdausschüsse.

(4) Wählbar sind Personen, die am Stichtag Mitglieder der Steirischen Landesjägerschaft (gültige Jagdkarte) waren und die im Land Steiermark ihren Hauptwohnsitz haben.

(5) Die Leitung und Durchführung der Wahl in den Vorstand obliegt der für die Wahlen in die Bezirksjagdausschüsse bestellten Wahlkommission.

(6) Wahlwerbende Gruppen haben ihre Wahlvorschläge gemäß § 45 der Satzungen

spätestens am 28. Tag vor dem Wahltag (11. April 2023)
bis 13 Uhr

der Wahlkommission,
per Adresse Steirische Landesjägerschaft,
Schwimmschulkai 88, 8010 Graz,
vorzulegen.

Der Wahlvorschlag muss eine einheitliche, zusammenhängende Eingabe darstellen, als solcher bezeichnet und von mindestens fünf Wahlberechtigten (Mitgliedern der Bezirksjagdausschüsse) unterschrieben sein. Wird bis zur o.a. Frist nur ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht, so unterbleibt die Wahl, und es gelten die Vorgeschlagenen als gewählt.

(7) Die Mitglieder des Vorstandes (Landesjägermeister, 2 Landesjägermeister-Stellvertreter, 6 weitere Mitglieder) und die 9 Ersatzmitglieder werden aufgrund von Wahlvorschlägen von den Mitgliedern der Bezirksjagdausschüsse aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondt’sches Verfahren) auf die Dauer von sechs Jahren in Form der Briefwahl mittels Stimmzettels gewählt.

(8) Jeder wahlwerbenden Gruppe stehen so viele Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Vorstandes zu, als die Wahlzahl in ihrer Gruppensumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei oder mehr wahlwerbende Gruppen auf einen Vorstandssitz den gleichen Anspruch haben, so entscheidet zwischen ihnen das Los.

Der Landesjägermeister:
Franz Mayr-Melnhof-Saurau e.h.

Weidmannsheil & Natur verpflichtet!

 

Kundmachung des Landesjägermeisters zu den Jägerschaftswahlen 2023

Aktuelles

Sie haben Fragen?

Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Anfrage senden