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NEU: Abschussrichtlinien Auer- und Birkwild

 

In der Sitzung des Landesjagdausschusses vom 12. Dezember 2022 wurden einstimmig neue Abschussrichtlinien für Auer- und Birkwild beschlossen, die einerseits der Umsetzung der Vorgaben der Aarhus-Konvention Rechnung tragen und andererseits das Erfolgsprinzip „Schützen durch Nützen“ der Steiermark in den Vordergrund stellen.
Im Gegensatz zu Ländern mit stark abnehmenden Beständen trägt der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Arten nachweislich zur Lebensraumerhaltung bei, gleichzeitig wird auch die Leistung eines engmaschigen und flächendeckenden Montorings gewährleistet, aus dem Bestandestrends abgelesen und Entwicklungen auf valider Basis dargestellt werden können. Unser herzlicher Dank gilt all jenen, die auf der Ebene der Bezirke, der Hegegebiete und der Reviere zu diesem herzeigbaren Erfolg beitragen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Längerer Zählzeitraum für Birkwild:
Auerhähne wie bisher vom 15. April bis 15. Mai
Birkhähne NEU von 15. April bis 31. Mai

Reviere in der Verantwortung 
Zählergebnisse von Jagdausübungsberechtigte oder von diesem beauftragten Personen können direkt übermittelt werden. Jenes Revier, welches für das darauffolgende Jahr eine Abschussgenehmigung beantragen will, benötigt die Bestätigung der Zählergebnisse durch eine revierfremde Person.
Diese Personen werden vom zuständigen Hegemeister in Abstimmung mit dem Bezirksjägermeister ausgewählt und in ausreichender Zahl bekanntgegeben.

Antrag auf der Basis des aktuellen Zählergebnisses für das darauffolgenden Jagdjahr
Die Freigabe eines Abschusses für das darauffolgende Jagdjahr ist vom Jagdausübungsberechtigten im Jahr der Zählung bis 31.8. zu beantragen. Sind im Verlauf des Jagdjahres Ereignisse mit erheblichen Auswirkungen auf den Bestand eingetreten, sodass die erforderliche Mindestanzahl für die Entnahme eines Hahnes unterschritten wird, ist von einem Abschuss Abstand zu nehmen.

Der genehmigende Bescheid ist auf einer Plattform zur Einsicht für nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz anerkannte NGO`s zu veröffentlichen. Um die Rechtskraft des Bescheides und im Falle eines Einspruches auch einen Verfahrensablauf zu ermöglichen, wurde die Beantragung bis 31.8. im Sinne der Jägerinnen und Jäger und ihrer Lebensraumleistungen für diese Arten festgelegt.

Weidmannsheil und Natur verpflichtet!

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