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Neue Corona Vorgaben bei Jagden

 

Die Jagd in Österreich ist systemrelevant. Daher wird die Jagdausübung als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen und muss & kann dadurch auch im Fall eines Lockdowns ermöglicht und durchgeführt werden. Im Hinblick auf die am 8.11. in Kraft getretenen Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen, gibt Jagd Österreich folgende Empfehlungen & Auskünfte für die Jagdausübung und die Durchführung von Bewegungsjagden aus.

Präventionskonzept Vorlage

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier

COVID-19-Merkblatt für Jägerinnen und Jäger

Die Jagdausübung in Österreich ist Systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen. Daher gilt für die Jagdausübung die Pflicht zum Mitführen eines gültigen 3-G-Nachweises an Orten der beruflichen Tätigkeit im Freien (§ 9, Abs 1. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 8.11.2021).

Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sind Tätigkeiten, bei denen maximal zwei Sozialkontakte, die nicht länger als 15 Minuten im Freien stattfinden, möglich sind. Der Einzelansitz ist also weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich.

Bitte beachten Sie, dass die sogenannten Wohnzimmmer-Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. Nur ein behördlich abgenommener Antikörpertest mit Zertifikat oder ein gültiger PCR-Test sind zurzeit als Nachweis bei der Jagdausübung gültig.

Sowie ein Schüsseltrieb stattfinden soll, müssen alle Teilnehmerinnen einen gültigen 2-G-Nachweis vorweisen. Diese 2-G-Nachweispflicht ist unabhängig vom Ort des Schüsseltriebes (Privat, Innenbereich, Außenbereich, Gastronomiebetrieb) einzuhalten.

Ab 50 teilnehmenden Personen, muss darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter ernannt, und ein Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden. Zudem muss der Verantwortliche der Jagd, die Veranstaltung eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung muss elektronisch (via Mail) erfolgen und folgende Punkte umfassen:

  • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Jagd Verantwortlichen
  • Zeit, Dauer und Ort der Jagd
  • Anzahl der Teilnehmer

Grundsätzliches:

• Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.

• Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer…).

• Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden von der Teilnahme abzusehen.

• Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.)

• Vermeiden Sie Sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes

• Verzichten Sie vorsorglich auf eine Tagesstreckenlegung

• Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein

Präventionskonzept Vorlage Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier

 

 

Stand: 9.11.2021

Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!
Weidmannsheil,
JAGD ÖSTERREICH

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