Stellungnahme der Steirischen Landesjägerschaft zum veterinärbehördlichen Reduktionsgatter in Kaisers/Tirol.
01/
Diese Maßnahme wurde von der zuständigen Veterinärbehörde verfügt
Es handelt sich um keine Initiative der Jagd
Dies ist aus Gründen der Weidgerechtigkeit strikt abzulehnen
Die Steirische Jagd distanziert sich klar und vorbehaltslos von solchen Maßnahmen
„Keinesfalls dürfen derartige Keulungs- oder Tötungsgatter als Maßnahme zur Reduktion von Wildbeständen Einzug in die jagdliche Bewirtschaftung finden.“
Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau
Aktuelles
03
Feb. 2023
Aufsichtsjägerprüfung 2023
Informationen zur Aufsichtsjägerprüfung 2023
Ansuchen zur Prüfung sind bis spätestens 14. April 2023 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einzubringen.