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Bezug von Wasserstoffperoxid ab 1. Februar 2021 genehmigungspflichtig

Verordnung Wasserstoffperoxid

Trophaenwand

Vor einigen Jahren hat es bereits eine EU-weite Änderung bei der Abgabe von über 12%igem Wasserstoffperoxid gegeben, mit dem Hintergrund, höherprozentiger H2O2 könnte für den Bau von Sprengstoff verwendet werden. Das derzeitige Registrierungssystem bei der Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wird nun ab 1. Februar 2021 auf ein Genehmigungssystem umgestellt. Zukünftig müssen Privatpersonen eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde für den Erwerb einholen und diese auch in der Apotheke vorlegen. Ein weiterer Grund des Erwerbs ist eine gewerbliche Tätigkeit, in die die Freizeitjagd jedoch nicht fällt.

Aktuell wird hier nach einer praktikablen Lösung für die Jägerinnen und Jäger gesucht.

 

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