In welcher Form dürfen Jäger nach erfolgter Untersuchung durch eine kundige Person Wildbret abgeben?
Wie sind die Erfordernisse an den Zerwirkraum?
Wie ist die Direktvermarktung steuerrechtlich zu berücksichtigen (Beratung Mag. Ernst Autischer, Stb. Murtax, Murtal)?
Gibt es eine Aufzeichnungspflicht?
Wie kann über die Jagdgesellschaft vermarktet werden?
Dürfen Jagdgesellschaften für Wildbret – beispielsweise auf facebook oder in der Gemeindezeitung – Werbung machen?
Diese Fragen werden ausführlich von Univ. Doz. Dr. med. vet. Armin DEUTZ beantwortet.
Das pdf als link und auch auf der Homepage in der Seite Wildbret zu finden.
Wildbret Direktvermarktung Univ.Doz. Dr. med. vet. Armin Deutz antwortet
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!
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