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Kundmachung der Wahlkommission

 

 

Jägerschaftswahlen 2023

Kundmachung der Wahlkommission vom 17. April 2023

über die eingebrachten Wahlvorschläge zur Wahl des Vorstandes der Steirischen Landesjägerschaft

 

Gemäß § 23 (13) der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft gemäß Beschluss des Landesjägertages vom 18. Juni 2022, genehmigt von der Steiermärkischen Landesregierung am 11. November 2022 und mit 15. November 2022 durch Verlautbarung unter www.jagd-stmk.at in Kraft getreten, hat die Wahlkommission spätestens am einundzwanzigsten Tag vor dem Wahltag Zur Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Steirischen Landesjägerschaft die Wahlvorschläge abzuschließen und an der Anschlagtafel der Kanzlei des Landesjägermeisters kundzumachen.

 

Die anschließend angeführten Wahlvorschläge für die Wahlen der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Vorstandes der Steirischen Landesjägerschaft wurden zeitgerecht bei der Wahlkommission eingebracht, von dieser am 12. April  2023 überprüft, für gültig befunden und mit einstimmigem Beschluss der Wahlkommission abgeschlossen.

 

Für die Wahlkommission:

Der Vorsitzende der Wahlkommission

Landesjägermeister
Franz Mayr-Melnhof-Saurau e.h.

Weidmannsheil & Natur verpflichtet!

 

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