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Ausnahmeregelung zum Fliegen mit Drohne erzielt

Zur Kitzrettung mit Drohne: Ausnahmeregelung erzielt

 

Kurz vor der ersten Mahd schien die Kitzrettung mit Drohne für diese Saison gesetzlich verunmöglicht. Mit 2. Mai trat jedoch, dank der Zusammenarbeit von Austro Control und Jagd Österreich, eine Ausnahmebestimmung in Kraft, die das Fliegen von Drohnen für die Jägerschaft weiterhin zulässt.

Die Kitzrettung mithilfe eines Drohnenflugs mit Wärmebildkamera hat sich in den letzten Jahren behauptet: Landesweit konnten ins Gras gesetzte Rehkitze vor der Mahd entdeckt und gerettet werden.

Diesjährige Bestimmungen der Austro Control sahen für Bestandsdrohnen, die über kein Class Indentification Label verfügen, einen Mindestabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vor. Damit wäre das Absuchen der allermeisten Wiesen vor der Mahd zu einer illegalen Betätigung geworden.

Nachdrückliche Bemühungen von Jagd Österreich haben jedoch einen Erfolg in dieser Angelegenheit erzielen können: In Zusammenarbeit mit der Austro Control konnte eine Ausnahmeregelung zu Zwecken des Tierschutzes, konkret der Jungwildrettung, erzielt werden.

Drohnen dürfen in der diesjährigen Saison mit einem Mindestabstand, der der jeweiligen Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 10 Meter, zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten aufweist, betrieben werden.

Mag. Jörg Binder, Generalsekretär von Jagd Österreich: „Die Kitzrettung ist in vielerlei Hinsicht eine Herzensangelegenheit: Für Jägerinnen und Jäger gegenüber dem Wild, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern und Landwirtinnen. Es freut uns daher, dass hier schnell und kurzfristig eine rechtssichere Grundlage für all jene geschaffen werden konnte, die sich in ihrer Freizeit der Angelegenheit annehmen, die Jungtiere zu retten.“

 

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