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Jagdzeit für Goldschakal in Begutachtung

 

Eine Novelle der steirischen Jagdzeitenverordnung sieht vor, dass der Goldschakal von Oktober bis März bejagt werden darf. Die Verordnung regelt, dass die Regulierung des Goldschakalbestandes unter der Berücksichtigung seiner Erhaltung sowie des Schutzes von bedrohten Arten, wie Rebhuhn, Feldhase, Wiesenbrüter und Raufußhühnern zu erfolgen hat.

Novelle der Jagdzeitenverordnung in Begutachtung

Jagdzeit für Goldschakal in Begutachtung

Gestern, 6.11.2020, wurde das Begutachtungsverfahren für eine Novelle der steirischen Jagdzeiten-Verordnung gestartet. Mit der Novelle wird auch in der Steiermark, wie schon in Oberösterreich und dem Burgenland die Regulierung des Goldschakalbestandes ermöglicht und die Jagdzeit auf 1. Oktober bis 15. März festgelegt.

Das Auftreten des Goldschakals zusätzlich zum Fuchs erhöht den Druck auf bereits gefährdete Arten, wie etwa das Rebhuhn, das in der Steiermark derzeit vom Aussterben bedroht ist. „Mit der Regulierung des Goldschakalbestandes sichern wir den Lebensraum vieler bedrohter Arten, etwa von Feldhasen, Reb-, und Raufußhühnern“, erläutert Landesrat Hans Seitinger die Notwendigkeit der Novelle. Während Einzeltiere vor allem Nieder- und Federwild jagen, sind von Goldschakal-Rudeln auch Risse von Rehen und Mutterschafen belegt.

Die Basis für die Erlassung der Jagd- und damit auch der Schonzeit bildet das Goldschakal-Monitoring der Steirischen Landesjägerschaft, dessen Datenauswertung am Institut für Biologie der Universität Graz erfolgt. Der Status, die europaweite Entwicklung, die Dynamik, Lebensweise und schließlich die Auswirkungen einer Bejagung des Goldschakals wurde vom Wildökologen Dr. Hubert Zeiler aufbereitet.

Beispiele aus Bulgarien Ungarn, Serbien, Bosnien oder Kroatien belegen, dass die klassische Jagd den Goldschakalbestand nicht gefährdet. Wichtig ist dabei, dass es eine Schonzeit während der Jungenaufzucht gibt, und dass begleitend ein weiterführendes Monitoring für diese in Österreich relativ neue Wildart eingerichtet wird, so wie es in der Steiermark auch geschieht.

Das Begutachtungsverfahren läuft bis 30. November 2020.

Novelle der Jagdzeitenverordnung in Begutachtung

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